MARKTGEMEINDE GROSSHARRAS
Durch das Wohnsitzfinanzamt wird einer Abgabepflichtigen bzw. einem Abgabepflichtigen ein zuständiges Finanzamt zugeordnet. Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet über das Wohnsitzfinanzamt.
https://kommunal.at/glossar/wohnsitzfinanzamt