MARKTGEMEINDE GROSSHARRAS
Die Berechtigung die Wohnfläche einer Immobilie für eigene Bedürfnisse zu nutzen, wird als Wohnrecht bezeichnet. Anders als beim Fruchtgenuss, ermöglicht das Wohnrecht nicht die Vermietung des Objekts durch den Wohnrechtinhaber.
https://kommunal.at/glossar/wohnrecht