Die Wiederaufnahmsklage gehört zu den gültigen Rechtsmitteln in Österreich. Die Wiederaufnahmsklage kann gegen ein rechtskräftiges Urteil eingelegt werden, sofern die Entscheidung auf einer strafbaren Handlung fußt. Beispiele für solche strafbaren Handlungen wären Urkundenfälschung oder ein Meineid.
Die Wiederaufnahmsklage kann auch angestrebt werden, wenn eine Entscheidung auf einem Urteil beruht, welches später aufgehoben wurde.